Wie bekomme ich eine unterjährige Ausnahmegenehmigung zum Kauf und zur Verwendung (Abschuss) von Feuerwerk? (Kategorie F2)
Eine Ausnahmegenehmigung sollte grundsätzlich 14 Tage vor der geplanten Veranstaltung beim dort zuständigen Ordnungsamt beantragt werden.
Erläuterung: Für den Kauf und das Durchführen eines Feuerwerkes unterhalb des Jahres wird eine „Ausnahmegenehmigung“ benötigt. Mit dieser dürfen Sie dann Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 kaufen und verwenden. Hier auf der Seite können Sie kostenlos ein Vordruck der Ausnahmegenehmigung als PDF downloaden.
Der Antrag ist immer bei der im Ort der Veranstaltung zuständigen Gemeinde/ Stadt abzugeben (Ordnungsamt). Mit der bestätigten Ausnahmegenehmigung können Sie bei uns in Grünhainichen das ganze Jahr Feuerwerk (Kategorie F2) kaufen oder bestellen. Für die Feuerwerksartikel der Kategorie F1 und T1 brauchen Sie keine Ausnahmegenehmigung.